Satzungen

Die Satzungen der Stadt Heusenstamm werden von den Stadtverordneten als Verwaltungsorgan - unter Beachtung der bundes-, landes- und europaweit geltenden Gesetze und Verordnungen - beschlossen (Selbstverwaltungsrecht). Mit den Satzungen regeln wir alle eigenen Angelegenheiten und nur auf den Ort bezogenene Verfahren. Sie können sich daher inhaltlich, aber auch in ihren finanziellen Auswirkungen, von anderen Kommunen unterscheiden. Die Satzungen gelten für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt verbindlich und begründen Rechte und Pflichten.

An dieser Stelle können Sie alle Satzungen einsehen, die für die städtischen Kindereinrichtungen relevant sind.

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0

Fachdienst Soziales

soziales@heusenstamm.de

Stadt Heusenstamm

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