Gebühren

Für die Benutzung der städtischen Kindereinrichtungen werden Gebühren erhoben. Alles Wichtige zu unter anderem der Höhe der Gebühren, zur Gebührenabwicklung und -übernahme und zum Verfahren bei Nichtzahlung ist in der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm geregelt.

Was sind Gebühren?

Gebühren sind für eine Dienstleistung beispielsweise einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zu zahlen - sie sind also an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt. Unterschieden wird hier zwischen Verwaltungsgebühren (fällig bei einem Verwaltungsakt, wie zum Beispiel einer Baugenehmigung) und Benutzungsgebühren (fällig bei der Inanspruchnahme einer Einrichtung, wie zum Beispiel eines Kindergartens). Die Gesamteinnahmen einer Gebühr dürfen dabei nicht höher sein als die Kosten für ihre Erbringung - und im seltensten Fall sind sie tatsächlich kostendeckend. Unter den Nutzer*innen der Leistung können die Gebühren allerdings gestaffelt sein (so zum Beispiel nach sozialen Gesichtspunkten).

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