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Spielplatzsaison 2024: Sicherheit hat höchste Priorität

Spielplatzprüfer Martin Bunke und Jens Deckart (nicht auf dem Foto) begutachten die neuen Sandbagger auf dem Spielplatz Zeisigweg.
Spielplatzprüfer Martin Bunke und Jens Deckart (nicht auf dem Foto) begutachten die neuen Sandbagger auf dem Spielplatz Zeisigweg.

Mit dem beginnenden Frühjahr, deutlich mehr Licht und wärmeren Temperaturen zieht es Heusenstammer Familien wieder auf die Spielplätze und Freizeitflächen. Insgesamt gibt es in der Schlossstadt 23 öffentliche Spieleinrichtungen, wozu sowohl die klassischen Spielplätze als auch Bolzplätze, die Skateanlage am Kultur- und Sportzentrum Martinsee und ein Spielhaus gehören. „Damit sich Kinder und Eltern bedenkenlos auf den Anlagen und Spielgeräten tummeln können, werden die Plätze und Anlagen regelmäßig kontrolliert und intensiv geprüft. Denn Spielgeräte müssen nicht nur sicher aufgestellt sein, sondern auch sicher bespielt werden können“, bekräftigt Bürgermeister Steffen Ball.

Sicherheit hat oberste Priorität: Städtische Spielplätze werden im dreistufigen Verfahren geprüft

Grundsätzlich werden die städtischen Spielplätze nach nachhaltigen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten instandgehalten. Die Sicherheitsüberprüfungen selbst erfolgen gemäß dem gültigen Normenwerk DIN EN 1176 und finden in Heusenstamm in einem dreistufigen Verfahren statt.

In der ersten Prüfstufe sind die städtischen Bauhofschreiner und zertifizierten Spielplatzprüfer Martin Bunke und Jens Deckart einmal wöchentlich auf den Spielplätzen unterwegs. Im Rahmen dieser visuellen Kontrolle sollen offensichtliche Gefahrenquellen, die sich durch Nutzung, aber auch Vandalismus oder Witterungseinflüsse ergeben, so früh wie möglich entdeckt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. So kann es sein, dass ein Spielgerät sofort gesperrt wird, weil beispielsweise ein Verschleiß an Ketten und Gelenken oder sonstige Schäden an Geräteteilen festgestellt werden. Daneben werden von den Bauhofmitarbeitern mögliche Verschmutzungen, wie unter anderem zerbrochenes Glas, umgehend beseitigt, fehlende Fallschutzmaterialien ergänzt oder wieder in Position gebracht.

In der zweiten Prüfstufe wird einmal im Quartal die sogenannte operative Inspektion durch eine externe und zertifizierte Fachfirma durchgeführt. Hier werden die Gerätschaften durch Rüttel- und Belastungsproben der beweglichen Spielgeräteteile sowie aller Verbindungsteile noch detaillierter als in der visuellen Prüfung (Stufe 1) unter die Lupe genommen. Alle festgestellten Mängel werden beseitigt oder je nach Schwere unter Beobachtung gestellt.

Den Abschluss des dreistufigen Verfahrens bildet die jährliche Hauptuntersuchung. Sie wird von zertifizierten Spielplatzprüferinnen und -prüfer  in der Regel im Frühjahr vor Beginn der Spielsaison durchgeführt. In diesem Jahr findet sie im Mai statt. Ergänzend zu den Prüfungen der operativen Kontrolle wird hier zusätzlich geprüft, ob die Fundamentierung der Spielgeräte intakt ist, und alle Bauteile der Geräte werden ebenfalls kritisch begutachtet. Auch in dieser Prüfphase sind Mitarbeiter des Bauhofs eingebunden. Es geht hierbei auch darum einzuschätzen, ob ein sicherer Betrieb der Einrichtungen bis zur nächsten Hauptuntersuchung möglich ist.

In allen drei genannten Prüfstufen werden sämtliche Kontrollmaßnahmen und Ergebnisse dokumentiert. Sobald Schäden festgestellt werden, werden diese entweder umgehend repariert, Geräte oder Teile abgebaut/ausgetauscht oder Spielgeräte gesperrt. Das angewandte „Mehr-Augen-Prinzip“ durch eigene Mitarbeiter und externe Fachleute und Prüferinnen und Prüfer soll eine umfassende Beurteilung der Spielplätze gewährleisten und sicheres Spielen ermöglichen.

Von den ganz Kleinen bis zu Jugendlichen: Spielangebote in der Stadt

In der Regel sind die städtischen Spielplätze für Kinder bis 14 Jahre geeignet. Einige der Spielplätze sind explizit auf Kleinkinder bis drei Jahre (U3) zugeschnitten. Hierzu gehört beispielsweise auch der Spielplatz im Sommerfeld (übrigens der kleinste Spielplatz im Stadtgebiet), der mit entsprechenden Spielgeräten für die Minis ausgestattet ist. Großflächige Anlagen, wie Bolzplätze, Basketball- und Skateanlage, sind für etwas größere Kinder und Jugendliche angelegt. Grundsätzlich sind Tiere, Fahr- und Motorräder sowie das Rauchen und Mitbringen beziehungsweise Verzehren von Alkohol auf allen öffentlichen Spielanlagen untersagt. Die Spielzeiten sind 8.00 bis 20.00 Uhr.

Die Bestückung der Anlagen mit Spielgeräten und anderen Spielangeboten variiert von Spielplatz zu Spielplatz. Klassiker, wie unter anderem Schaukeln und Rutschen, gehören sozusagen zur Standardausstattung. Hinzu kommen mal ein Trampolin und mal ein Karussell. Und dass der Spielplatz an der Düne über eine Seilbahn verfügt, ist Heusenstammer Kindern zu verdanken: Sie war das Wunschgerät Nummer 1, das in einem Beteiligungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern ermittelt wurde. Je nach Zustand kann es auch immer wieder zum Austausch von Spielbereichen und -geräten kommen. So wurden kürzlich auf dem Spielplatz Zeisigweg zwei neue Sandbagger eingebaut.

Besucherinnen und Besucher, die defekte Spielgeräte oder -anlagen feststellen oder sonstige Störungen melden möchten, wenden sich telefonisch an die Zentrale im Rathaus 06104 607-0 oder das Bauhofbüro 06104 607-2210 oder schicken eine E-Mail an bauhof@heusenstamm.de.

Eine Übersicht sowie mehr Details zu den städtischen Spielplätzen und -anlagen gibt es über diesen Link:

Spiel- und Bolzplätze in der Stadt

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Telefon (Zentrale): (06104) 607-0

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